Das Wichtigste in Kürze
Die Schweiz konnte über sechs Jahre lang Erfahrungen mit der schrittweisen Öffnung der Arbeitsmärkte und der erleichterten Zuwanderung sammeln. In der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 können die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden, ob sie das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU nach 2009 weiterführen und – mit entsprechenden Übergangsfristen – auf die beiden jüngsten EU-Staaten Bulgarien und Rumänien ausdehnen wollen. Mit dieser Abstimmung entscheidet die Schweiz auch über die Fortsetzung der Bilateralen I insgesamt, denn die Personenfreizügigkeit ist juristisch mit den anderen Abkommen des Vertragspakets Bilaterale I verknüpft.
Die Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit seit Inkrafttreten des Abkommens am 1. Juni 2002 haben gezeigt: Die Zuwanderung hat sich kontrolliert sowie gemäss den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft entwickelt und damit das Wachstum begünstigt. Es sind namentlich gut qualifizierte Arbeitskräfte gekommen. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit konjunkturbedingt gesunken. Fälle von Lohndumping kommen vor – besonders in bestimmten sensiblen Branchen. Die flankierenden Massnahmen haben sich aber als wirkungsvolle Instrumente gegen diese missbräuchliche Unterschreitung der geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen erwiesen. Zudem wird die Zahl der Kontrollen um 20 % erhöht.
Für die Wirtschaft und den Werkplatz Schweiz ist die Personenfreizügigkeit bedeutend. Denn der Bedarf der Schweizer Wirtschaft an Arbeitskräften kann auf dem inländischen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden. Die Personenfreizügigkeit erleichtert es den Firmen, die nötigen Arbeitskräfte zu rekrutieren und damit Wettbewerbschancen besser zu nutzen. Der Standort Schweiz bleibt für Unternehmen attraktiv, Wohlstand und Arbeitsplätze werden gesichert. Auch die anderen Abkommen des Vertragspakets der Bilateralen I sind wirtschaftlich zentral. Sie ermöglichen den Firmen in der Schweiz den weitgehend gleichberechtigten Zugang zum EU-Binnenmarkt und stärken so deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der internationalen Konkurrenz. Diese stabilen und bewährten Rahmenbedingungen sind gerade in Zeiten unsicherer Wirtschaftsentwicklung äusserst wichtig – für die Stärkung des Standorts und den Erhalt der Arbeitsplätze in der Schweiz.
Das Parlament hat die ursprünglich in zwei Vorlagen gefasste Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit in einem Beschluss vereint. Ausschlaggebend dafür war, dass die Weiterführung des Abkommens nicht zu haben ist, wenn wir es nicht auf alle EU-Staaten anwenden. Die EU könnte eine ungleiche Behandlung zweier Mitglieder genauso wenig akzeptieren wie die Schweiz die Diskriminierung einzelner Kantone. Wird die Vorlage in der Abstimmung abgelehnt, treten automatisch auch die übrigen Abkommen der Bilateralen I ausser Kraft. Es sind dies die Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse, über das öffentliche Beschaffungswesen, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft und Forschung.
Eckdaten
- Unterzeichnung des Protokolls II (Ausdehnung der Freizügigkeit auf Bulgarien/Rumänien): 27. Mai 2008
- Parlamentarische Genehmigung der Weiterführung nach 2009 sowie der Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien: 13. Juni 2008 (Nationalrat 143:40 Stimmen; Ständerat 35:2 Stimmen)
- Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien: 8. Februar 2009
- Frist für offizielle Mitteilungen an die EU (Notifizierung) über den schweizerischen Entscheid über die Weiterführung: 31. Mai 2009
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