Personenfreizügigkeit Schweiz – EU

Weiterführung des Abkommens nach 2009 und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

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Eidgenössische Volksabstimmung, 8. Februar 2009

Das Schweizer Volk hat die Weiterführung des Abkommens nach 2009 und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien mit 59.6% zu 40.4% angenommen.

Die Stimmbeteiligung betrug 50.9%.

 

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU ist seit 2002 in Kraft. Nach über sechs Jahren Erfahrung konnte die Schweiz entscheiden, ob sie die Personenfreizügigkeit unbefristet weiterführen und – mit entsprechenden Übergangsfristen – auf die beiden jüngsten EU-Staaten, Bulgarien und Rumänien, ausdehnen will. Bei dieser Entscheidung ging es auch um die Fortsetzung der Bilateralen I insgesamt, denn die Personenfreizügigkeit ist juristisch mit den anderen Abkommen der Bilateralen I verknüpft.

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