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Allgemeines

Was regelt das Abkommen Schweiz-EU zur Personenfreizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen)?

Können alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die dies wünschen, in die Schweiz einwandern?

Welche Interessen hat die Schweiz an der Personenfreizügigkeit?

Wie sind die Erfahrungen der Schweiz mit der Personenfreizügigkeit?

Wie sind die Erfahrungen in der EU mit der Personenfreizügigkeit?

Was ist der Unterschied zwischen Schengen und der Personenfreizügigkeit? Haben wir nun "offene Grenzen"?

Wer kann mir Auskunft geben für weitere Fragen?


Der Inhalt dieser Website weist den Stand vom 08.02.2009 auf. Er wird nicht mehr aktualisiert.

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Letzte Änderung: 08.02.2009
Bundesamt für Migration (BFM), Integrationsbüro EDA/EVD, Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
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  • Häufig gestellte Fragen - Personenfreizügigkeit: Weiterführung und Ausdehnung (376 Kb, pdf)