Mit dem FZA erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen.
Das FZA wurde seit Inkrafttreten schrittweise auf neue EU-Staaten ausgedehnt und weiterentwickelt; es regelt die Übergangsfristen mit Kontingenten und einer Ventilklausel.
Bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte wendet die Schweiz ein duales System an, welches zwischen EU/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen unterscheidet.
Der Brexit hat Auswirkungen auf die Beziehung der Schweiz zum Vereinigten Königreich. Vorerst bleibt aber das FZA bis mindestens am 31. Dezember 2020 weiterhin auf das UK anwendbar.