Für Schweizer Staatsangehörige gilt die volle Personenfreizügigkeit in den Mitgliedstaaten der EU; durch das FZA werden Lebens- und Arbeitsbedingungen für sie in der EU vereinfacht.
Im Rahmen des FZA nimmt die Schweiz am europäischen System der Diplomanerkennung teil; Schweizerinnen und Schweizer können durch das FZA ihre Ausbildung einfacher anerkennen lassen.